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   FG Niedersachsen, 08.07.1999 - V 245/97   

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https://dejure.org/1999,10424
FG Niedersachsen, 08.07.1999 - V 245/97 (https://dejure.org/1999,10424)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.1999 - V 245/97 (https://dejure.org/1999,10424)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - V 245/97 (https://dejure.org/1999,10424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 14 UStG; § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Anfall von Umsatzsteuer für die Gutachtertätigkeit eines gelernten Krankenpflegers; Beruf des Krankenpflegers als "ähnliche heilberufliche Tätigkeit"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall von Umsatzsteuer für die Gutachtertätigkeit eines gelernten Krankenpflegers; Beruf des Krankenpflegers als "ähnliche heilberufliche Tätigkeit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 14
    Die Gutachtertätigkeit eines Krankenpflegers keine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.01.1998 - V R 3/96

    Umsätze einer medizinisch-technischen Assistentin steuerfrei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.1999 - V 245/97
    Dazu gehört die Vergleichbarkeit der jeweils ausgeübten Tätigkeit nach den sie charakterisierenden Merkmalen, die Vergleichbarkeit der Ausbildung und die Vergleichbarkeit der Bedingungen, an die das Gesetz die Ausübung des zu vergleichenden Berufs knüpft (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 29. Januar 1998 V R 3/96, BStBl II 1998, 453).

    Krankengymnasten und Hebammen ist gemeinsam, dass sie auf einem bestimmten Gebiet umfassend und eigenverantwortlich tätig werden, und zwar zur Behandlung von Krankheiten (Krankengymnasten) bzw. anstelle des Arztes (Hebamme) tätig werden (Urteil vom 29. Januar 1998 V R 3/96, BStBl II 1998, 453).

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.1999 - V 245/97
    Krankenschwestern und Krankenpfleger üben nach diesen Kriterien einen Heilhilfsberuf aus (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 25. Juni 1970 I C 53/66, BVerwGE 35, 308).Als Heilhilfsberuf ist der Beruf der Krankenschwester bzw. des Krankenpflegers mit den in § 4 Nr. 14 UStG genannten Heilhilfsberufen des Krankengymnasten und der Hebamme zu vergleichen.
  • BFH, 26.08.1993 - V R 45/89

    Ein Krankenpfleger, der auf dem Gebiet der ambulanten Pflege tätig ist, übt keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.1999 - V 245/97
    Diese Vorschrift umfasst nämlich nur die berufstypischen Tätigkeiten (BFH, Urteil vom 26. August 1993 V R 45/89, BStBl 111993, 887; Beschluss vom 16. Dezember 1993 V B 124/93, BFH/NV 1995, 652; siehe auch Lange, UR 1994, 145, der die einzelnen Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege zusammengestellt und voneinander abgegrenzt hat).
  • BFH, 16.12.1993 - V B 124/93

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.1999 - V 245/97
    Diese Vorschrift umfasst nämlich nur die berufstypischen Tätigkeiten (BFH, Urteil vom 26. August 1993 V R 45/89, BStBl 111993, 887; Beschluss vom 16. Dezember 1993 V B 124/93, BFH/NV 1995, 652; siehe auch Lange, UR 1994, 145, der die einzelnen Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege zusammengestellt und voneinander abgegrenzt hat).
  • BFH, 11.11.1971 - V R 99/68

    Facharzt - Obergutachter - Auftrag einer Landesversicherungsanstalt -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.1999 - V 245/97
    Sofern sich der Beklagte auf das entgegenstehende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. November 1971 (V R 99/68, BStBl II 1971, 301) berufe, wonach die Gutachtenerstellung eines Arztes für Versicherungsträger nicht steuerfrei sei, sei anzumerken,dass dieses Urteil sich auf das alte Umsatzsteuerrecht bezogen habe.
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